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Haufe

Beschluss: Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Die Differenzierung bei der Inflationsausgleichprämie danach, ob Beschäftigte in einem aktiven oder ruhenden Arbeitsverhältnis sind, ist zulässig. Das hat das LAG Baden-Württemberg im Fall eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers entschieden. Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht.