Beschluss: Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte
Die Differenzierung bei der Inflationsausgleichprämie danach, ob Beschäftigte in einem aktiven oder ruhenden Arbeitsverhältnis sind, ist zulässig. Das hat das LAG Baden-Württemberg im Fall eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers entschieden. Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht.