Betriebsveranstaltungen und Steuerrecht – große Kluft zwischen Spaß und Regeln
Weihnachtsfeiern und Sommerfeste zählen zu den beliebtesten Mitarbeiterveranstaltungen in Unternehmen. Einfach nur nett beisammen sein mit den Kolleginnen und Kollegen. Einfach? Sicher nicht aus Arbeitgebersicht, findet Kolumnistin Birgit Ennemoser. Denn das Steuer- und Sozialversicherungsrecht bei Betriebsveranstaltungen ist sehr komplex.