Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2026
Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2026 berechnet wird.