BFH: Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Der Aufzeichnungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 des EStG wird in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufgezeichnet werden.