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Haufe

BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren

Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.