BFH: Auslandsunterkunftskosten nicht von der Wohnungsgröße abhängig
Unterkunftskosten einer im Ausland geführten doppelten Haushaltsführung sind in notwendiger Höhe abziehbar. Falls der Dienstherr für Zwecke eines Mietzuschusses Kosten einer Dienstwohnung als notwendig anerkennt, sind diese Kosten – unabhängig von der Wohnungsgröße – auch steuerlich abzugsfähig.