BFH: Entkräftung der Bekanntgabevermutung bei strukturellem Zustellungsdefizit
Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist (Streitjahr 2020) an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO a.F. ohne Weiteres entkräftet.