
BFH: Erlass der Säumniszuschläge setzt nicht zwingend AdV im gerichtlichen Verfahren voraus
Säumniszuschläge entstehen selbst dann, wenn eine Steuerfestsetzung später geändert oder aufgehoben wird. Wird eine Aussetzung der Vollziehung gewährt, entsteht ein Säumniszuschlag mangels Vollziehbarkeit nicht. Wird eine Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, kann der entstehende Säumniszuschlag erlassen werden. Nach Auffassung des BFH muss für einen solchen Erlass die AdV nicht zwingend zuvor auch beim FG beantragt werden.