
BFH: Erziehung von Kindern und Jugendlichen steuerfrei – mit Einschränkungen
Die MwStSystRL und die nationalen Regelungen des UStG stellen Umsätze zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen steuerfrei. Diese Steuerfreiheit kann auch zur Anwendung kommen, wenn natürliche Personen solche Tätigkeit erbringen.