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Haufe

BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung

Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.