
BFH: Kosten für Ferienfreizeit der Kinder und Fähr- bzw. Mautgebühren
Die Sommerzeit steht bevor und damit auch die Kosten für eine Ferienfreizeit der Kinder. Diese Kosten sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Ebenso wenig mindern die von einem Mitarbeiter getragenen – während einer Privatfahrt entstandenen – Fähr- oder Mautkosten den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung.