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Haufe

BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Der BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.