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Haufe

BFH Pressemitteilung: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt.