BFH Pressemitteilung: Reitunterricht als Freizeitgestaltung
Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung.
Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung.