
BFH Pressemitteilung: Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes
Der BFH hat entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.