BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen solchen Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin kein rückwirkendes Ereignis für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.