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Haufe

BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis

Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen solchen Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin kein rückwirkendes Ereignis für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.