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Haufe

BFH: Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über

Verstirbt ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals getragen hatte, vor Ablauf des 10-jährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über.