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Haufe

BFH: Umsatzsteuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei.