
BFH: Umzugskosten zur Einrichtung eines Arbeitszimmers sind nicht als Werbungskosten von Steuer absetzbar
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.