
BFH: Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.