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Haufe

BFH: Verlängerung der Nachbehaltensfrist bei Übergang eines Grundstücks

Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von 5 auf 10 Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 1.7.2021 erfolgt sind.