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Haufe

BFH: Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz

Ein Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um eine Forderung, die ihren Entstehungsgrund in einer – ggf. auch nur beabsichtigten, jedoch nicht ausgeübten – unternehmerischen Tätigkeit hat, durchzusetzen, ist aus dieser Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt.