BFH: Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
Bei bestandskräftigen Bescheiden besteht keine Korrekturmöglichkeit durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen.
Bei bestandskräftigen Bescheiden besteht keine Korrekturmöglichkeit durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen.