
BGH: Abgerissener Tankdeckel: Warum der Waschstraßenbetreiber nicht haftet
Bei einem Fahrzeug ließ sich der Tankdeckel nicht verriegeln und wurde prompt während des Waschvorgangs abgerissen. Pech für den Autofahrer – der Waschstraßenbetreiber habe ausreichend vor den Risiken gewarnt, entschied der BGH.