BGH: Änderung der Kostenverteilung durch WEG-Beschluss
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die vereinbarte Kostenverteilung ändern, wenn der Änderungsbeschluss einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die vereinbarte Kostenverteilung ändern, wenn der Änderungsbeschluss einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.