BGH: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden
Der BGH hat die private Haftung von Ärzten für Impfschäden infolge einer bis zum 7.4.2023 durchgeführten Corona-Schutzimpfung ausgeschlossen. Eine mögliche Haftung trifft allein den Staat.
Der BGH hat die private Haftung von Ärzten für Impfschäden infolge einer bis zum 7.4.2023 durchgeführten Corona-Schutzimpfung ausgeschlossen. Eine mögliche Haftung trifft allein den Staat.