
BGH: Amtshaftung wegen zeitlicher Verzögerung bei der Notfallrettung
Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer Amtshaftungsklage wegen des Vorwurfs der fehlerhaften Handhabung eines Notrufs durch Rettungsleitstellen befasst. Das Berufungsgericht hätte ein Sachverständigengutachten zu der Frage einholen müssen, ob im konkreten Fall eine Indikation zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand. Daher hat der Bundesgerichtshof (BGH) das die Klage abweisende Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.