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Haufe

BGH: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung im Fernabsatz

In einer Widerrufsbelehrung mit Verbrauchern im Fernabsatz müssen Unternehmer weder Telefax- noch Telefonnummer nennen. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen. Unbedeutende Belehrungsfehler hemmen den Lauf der Widerrufsfrist nicht.