BGH: Angaben unzureichend: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, muss in der Regel an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies gilt jedoch nicht, wenn es an der notwendigen Klarheit im Vertrag mangelt, so der BGH.