BGH: Anwälte müssen auf veränderte Erfolgsaussichten hinweisen
Rechtsanwälte müssen auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten die Erfolgsaussichten ständig im Blick haben und auf eine Verschlechterung hinweisen.
Rechtsanwälte müssen auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten die Erfolgsaussichten ständig im Blick haben und auf eine Verschlechterung hinweisen.