BGH: Autistische Anwältin muss sich ärztlich begutachten lassen
Die zuständige Anwaltskammer kann von einer verhaltensauffälligen Anwältin mit einer autistischen Störung verlangen, sich einer ärztlichen Begutachtung zu unterziehen.
Die zuständige Anwaltskammer kann von einer verhaltensauffälligen Anwältin mit einer autistischen Störung verlangen, sich einer ärztlichen Begutachtung zu unterziehen.