BGH: Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenregelung gilt auch für anfängliche Mängel
Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, die Wohnungseigentümern die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums im Bereich ihres Sondereigentums auferlegt, umfasst im Zweifel auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel.