BGH: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Beim Verbrauchsgüterkauf wird die Umkehr der Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht durch die Möglichkeit alternativer Abläufe ausgeschlossen.
Beim Verbrauchsgüterkauf wird die Umkehr der Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht durch die Möglichkeit alternativer Abläufe ausgeschlossen.