
BGH: Beweisverwertung der Daten von Auslandsbehörden im Strafprozess
Von ausländischen Behörden den deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellte Daten sind im Strafprozess weitgehend verwertbar. Auf die Zulässigkeit der Datengewinnung nach deutschem Recht kommt es nicht an.