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Haufe

BGH : BGH stellt klar: Körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch können Trennungsjahr verkürzen

Die Scheidung einer Ehe setzt in der Regel eine einjährige Trennung der Eheleute voraus. Doch der BGH hat nun klargestellt, dass schwerwiegendes Fehlverhalten wie körperliche oder sexuelle Gewalt auch nach räumlicher Trennung fortwirken kann und eine vorzeitige Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigt.