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Haufe

BGH: Brauchen digitale Lernangebote eine Zulassung?

Wer Internetkurse oder Mentoring-Programme ohne erforderliche behördliche Zulassung anbietet, riskiert viel: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass solche Verträge nichtig sein können – Teilnehmende können gezahlte Gebühren vollständig zurückfordern. Das Urteil könnte die gesamte Weiterbildungsbranche treffen.