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Haufe

BGH: Härtefall gegen Eigenbedarfskündigung kann auch ohne fachärztliches Attest dargelegt werden

Widerspricht ein Mieter einer Kündigung unter Berufung auf eine gesundheitliche Härte, muss er die Umstände, die die Härte begründen, medizinisch fundiert untermauern. Das kann durch das Attest eines Facharztes erfolgen, aber auch andere medizinisch qualifizierte Stellungnahmen können ausreichen.