BGH: Individuelle Beratungsgespräche ersetzen keine Fachanwaltsfortbildung
Der Anwaltssenat des BGH hat entschieden, dass externe Beratungsgespräche nicht den Anforderungen der Fortbildungspflicht von Fachanwälten genügen. Die jährliche Fortbildungspflicht ist kalenderjahrbezogen und kann nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden.