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Haufe

BGH: Internationale Zuständigkeiten deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Brexit

BGH: EU-Zuständigkeitsregeln gelten auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs fort - zumindest für Verbraucherstreitigkeiten mit UK-Beklagten. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und bestätigt die fortbestehende Relevanz europäischer Rechtsprinzipien im Verhältnis zu Drittländern.