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Haufe

BGH: Kein Hausabriss nach Behördenfehler - BGH schließt sich weitem Verwendungsbegriff an

Die gutgläubigen Besitzer eines Grundstücks müssen das darauf neugebaute Haus nicht abreißen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Der rechtmäßige Eigentümer kann aber die Räumung verlangen – wenn er die Baukosten zahlt. Über die Höhe der Erstattung soll jetzt die Vorinstanz entscheiden.