
BGH: Kein selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Vermieter können nicht im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die ortsübliche Vergleichsmiete oder einzelne Wohnwertmerkmale feststellen lassen. Dies liefe dem gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren zuwider.