BGH: Keine fristlose Kündigung wegen fehlender Kautionsbürgschaft
Eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB ist im Fall einer fehlenden Kautionsbürgschaft nicht möglich, da die Vorschrift nur für Barkautionen gilt. Laut BGH ist sie auf Bankbürgschaften nicht anwendbar.