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Haufe

BGH: Keine Zuständigkeit des Generalsbundesanwalts für isolierte Vollstreckung von Verfahrenskosten

Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek durch das Grundbuchamt zur Beibringung von Verfahrenskosten auf Ersuchen des Generalbundesanwalts ist nur dann wirksam, wenn dieser nach § 2 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 und 2, § 1 Abs. 4 JBeitrG zuständig ist.