BGH: Letztwillige Zuwendung an den Hausarzt ist wirksam
Eine Zuwendung von Todes wegen an den Hausarzt ist trotz berufsständischen Zuwendungsverbots wirksam. Die Testierfreiheit hat Verfassungsrang und steht über dem ärztlichen Berufsrecht.
Eine Zuwendung von Todes wegen an den Hausarzt ist trotz berufsständischen Zuwendungsverbots wirksam. Die Testierfreiheit hat Verfassungsrang und steht über dem ärztlichen Berufsrecht.