BGH: Mandatsmitnahme einer ausscheidenden Anwältin
Eine Anwaltssozietät muss beim Ausscheiden eines Anwalts einer Mandatsmitnahme unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Insbesondere wenn der Mandant dies wünscht und der ausscheidende Anwalt das Mandat alleine bearbeitet hat.