BGH: Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
Aufsichtsratsmitglieder müssen Berichte des Vorstands über die Geschäftslage auch dann einholen und prüfen, wenn die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat. Dies hat der BGH mit Urteil vom 14.10.2025 klargestellt.