
BGH: Rechtsmittelführer tragen Risiko der Ablehnung einer Fristverlängerung
Beantragt ein Anwalt die Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist, darf er nur in eindeutigen Fällen auf die Gewährung der Verlängerung durch das Gericht vertrauen. Andernfalls trägt seine Partei das Risiko der Verfristung.