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Haufe

BGH: Schadensersatz nach DSGVO : Kein Schadenersatz bei ungefragter Werbemail

Die Verletzung von Datenschutzbestimmungen allein reicht für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO nicht aus. Erforderlich ist die Darlegung einer individuellen Betroffenheit.