BGH: SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
Gläubiger können von Schuldnern ohne Darlegung der Notwendigkeit nicht den Ersatz der Kosten einer Bonitätsauskunft der SCHUFA verlangen. Dies hat der BGH in zwei Entscheidungen klargestellt.
Gläubiger können von Schuldnern ohne Darlegung der Notwendigkeit nicht den Ersatz der Kosten einer Bonitätsauskunft der SCHUFA verlangen. Dies hat der BGH in zwei Entscheidungen klargestellt.