BGH: Späte Verjährung beim Anwaltsregress
Die Verjährung für einen Anwaltsregress beginnt erst zu laufen, wenn der Mandant als juristischer Laie selbst erkennen konnte, dass ein verlorener Prozess auf einen Anwaltsfehler zurückzuführen ist.
Die Verjährung für einen Anwaltsregress beginnt erst zu laufen, wenn der Mandant als juristischer Laie selbst erkennen konnte, dass ein verlorener Prozess auf einen Anwaltsfehler zurückzuführen ist.